Allgemeine Geschäftsbedingungen
DESIGN AM SEE · Karin Ott · Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen DESIGN AM SEE · Kreuzlingen, Karin Ott, Rosgartenstrasse 26, CH-8280 Kreuzlingen (nachfolgend «DESIGN AM SEE») und ihren Auftraggebern. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Alle von DESIGN AM SEE erstellten Werke – auch vor Auftragserteilung, etwa im Rahmen von Präsentationen oder Offerten – unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und verbleiben im Eigentum von DESIGN AM SEE. Dies umfasst insbesondere Konzepte, Ideen, gestalterische Entwürfe, Logos, Grafiken, Texte, Illustrationen, digitale Dateien sowie sonstiges geistiges Eigentum.
1.2 Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt DESIGN AM SEE dem Auftraggeber das Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang. Art, Umfang und Dauer der Nutzungsrechte werden im Auftrag oder in der Offerte definiert. Nutzungsrechte für weitergehende Zwecke (zeitlich, räumlich oder inhaltlich) sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
1.3 Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DESIGN AM SEE nicht berechtigt, erstellte Werke zu verändern, weiterzugeben oder für andere als die vereinbarten Zwecke zu nutzen.
1.4 DESIGN AM SEE hat das Recht, abgeschlossene Arbeiten ohne gesonderte Genehmigung des Auftraggebers für eigene Präsentations- und Werbezwecke zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeit vereinbart wurde.
1.5 Vorschläge oder Mitwirkung des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
2. Leistung und Vergütung
2.1 Umfang und Vergütung der Leistung werden in einer schriftlichen Offerte oder einem separaten Vertrag festgehalten. Ohne schriftliche Vereinbarung wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
2.2 Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Aufwendungen für Beratung, Konzepterarbeitung und umfangreiche Offerten ausserhalb des ersten Gesprächs sind vergütungspflichtig.
2.3 Alle Preisangaben verstehen sich in CHF oder EUR. Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, sofern gesetzlich geschuldet.
2.4 Bei Auftragsreduktion oder -annullierung nach Auftragserteilung hat DESIGN AM SEE Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie Erstattung bereits entstandener Kosten.
2.5 Wird ein Werk nachträglich in grösserem Umfang genutzt als ursprünglich vereinbart, ist DESIGN AM SEE berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung in Rechnung zu stellen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen.
3.2 Bei grösserem Projektumfang können angemessene Teilzahlungen vereinbart werden.
3.3 Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
4. Nebenkosten und Fremdleistungen
4.1 Auslagen für Drittleistungen wie Druck, Fotografie, Lizenzen, Materialien oder Reisen werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.
4.2 Beauftragt DESIGN AM SEE Dritte im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers, stellt der Auftraggeber DESIGN AM SEE von sämtlichen daraus entstehenden Verbindlichkeiten und Haftungsansprüchen frei. DESIGN AM SEE haftet nicht für Leistungen Dritter.
4.3 Bildlizenzen und sonstige Drittrechte werden nach Aufwand und Verfügbarkeit beschafft. Der Auftraggeber wird über wesentliche Nutzungsbeschränkungen informiert. Die Einhaltung der mitgeteilten Laufzeiten und Einschränkungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
5. Eigentumsvorbehalt und Dateien
5.1 An Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzepten, Präsentationen, Offerten und sonstigem geistigen Eigentum werden Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Herausgabe von Rohdaten und Quelldateien ist nicht Bestandteil des Standardauftrags und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
5.3 Physische Originale und Druckvorlagen werden nach Abschluss des Auftrags auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers zurückgegeben. Bis zur Rückforderung verwahrt DESIGN AM SEE diese während eines Jahres. Verlust oder Beschädigung durch den Auftraggeber gehen zu dessen Lasten.
6. Korrekturen und Abnahme
6.1 Vor der Weiterverarbeitung oder Freigabe zum Druck legt der Auftraggeber DESIGN AM SEE das Korrekturmuster zur abschliessenden Prüfung vor.
6.2 Mit der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die volle Verantwortung für Richtigkeit von Text, Bild und technischen Angaben.
6.3 Offensichtliche Mängel – wie fehlerhafte Farben, fehlende Inhalte oder technische Fehler in Dateien – sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Übrige Mängelansprüche verjähren nach einem Jahr ab Abnahme.
6.4 Von vervielfältigten Arbeiten erhält DESIGN AM SEE 5–10 Belegexemplare zur Eigenverwendung.
7. Haftung
7.1 DESIGN AM SEE erbringt ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. DESIGN AM SEE haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.2 Für Fehler nach erteilter Freigabe (Gut zum Druck / Gut zur Ausführung) sowie für Leistungen Dritter (Druckereien, Hersteller, Lektorate und weitere Projektpartner) wird keine Haftung übernommen.
7.3 Für Mängel, Fehler oder Schäden, die aus Lieferungen, Inhalten oder Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt DESIGN AM SEE keine Haftung.
7.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Unterlagen und Inhalte berechtigt ist. Bei Rechtsverstössen durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte stellt der Auftraggeber DESIGN AM SEE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7.5 DESIGN AM SEE übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der erstellten Arbeiten.
7.6 Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsatz- oder Geschäftsziele des Auftraggebers wird ausdrücklich nicht übernommen. Gestaltung und Kommunikation sind unterstützende Massnahmen; der Geschäftserfolg liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
8. Gestaltungsfreiheit
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht gestalterische Freiheit. Reklamationen rein ästhetischer Natur sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind.
8.2 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Beginn der Produktion werden nach Aufwand berechnet.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt Schweizer Recht, ergänzend die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR Art. 394 ff.).
9.2 Gerichtsstand ist Kreuzlingen TG, Schweiz.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
9.4 DESIGN AM SEE behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.